Kontakt & Verfügbarkeit


Miet-Dauer

Der Miet-Zeitraum kann einen Monat bis ggf. maximal 1 Jahr betragen – unter Umständen mit Option auf Verlängerung. Touristische Kurzzeit-Unterbringung darf laut Bremischem Wohnraumschutzgesetz §2/(1)/3 nur an wenigen Tagen im Jahr stattfinden. Deswegen ist das Angebot begrenzt, doch sprechen Sie mich an, falls Sie eine kürzere Miet-Dauer wünschen und wir gucken, was möglich ist. 

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